Reiseversicherungen:
Reiseversicherungen sind dazu da verschiedene Risiken, die während einer Reise auftreten können abzudecken. Eine Reiseversicherung muss im Regelfall im Rahmen einer Reise abgeschlossen werden. Die wohl wichtigsten und auch bekanntesten Versicherungen sind die:
Reiseunfallversicherung:
Sie greift ein, wenn es während eines Auslandsaufenthaltes zu Unfällen kommt. Entstandene finanzielle Nachteile beispielsweise werden dann von der Versicherung übernommen. Ebenfalls entrichtet die Versicherung Leistungen, wenn eine dauernde Invalidität einsetzt oder für spezielle Kosten wie z.B. eine Bergung nach einem Unfall oder Reiserückholkosten.
Reisegepäckversicherung:
Bis zu einem gewissen Höchstbetrag, werden Gepäckstücke die beschädigt werden oder verschwinden in ihrem preislichen Gegenwert ersetzt.
Reiseumbuchungsversicherung:
Falls eine Reise umgebucht werden muss, deckt diese Versicherung die Kosten bis zu einer vorher vereinbarten Höhe ab, wenn die Reise aus bestimmten und verständlichen Gründen umgebucht werden muss.
Reiserücktrittsversicherung:
Im Falle dessen, dass der Reisende aus irgendeinem Grund nicht die geplante bzw die gebuchte Reise antreten kann, dann greift die Reiserücktrittsversicherung. Die verschiedenen Fälle wann eine solche Versicherung einschreitet, müssen jedoch im vor hinein abgeklärt werden. Normalerweise tritt sie in Kraft, wenn der Reisende einen Unfall hatte, einer Krankheit erliegt oder ein naher Angehöriger einer Krankheit erliegt oder stirbt.
Dann zahlt die Versicherung alle anfallenden Gebühren teilweise ganz oder in Teilen.
Reiseabbruchversicherung:
Diese Art von Versicherung deckt die Kosten ab, die wie der Name schon sagt anfallen, so mal eine Reise abgebrochen wird. Es hängt von der Art der Versicherung ab, ob die Kosten komplett oder nur in Teilen erstattet werden.
Reisekrankenversicherung:
Jegliche Art medizinischer Versorgung, die ein Reisender im Ausland in Anspruch nimmt, wird von einer Reisekrankenversicherung gedeckt. Dies geschieht entweder komplett oder in Teilen, abhängig von Versicherungsvertrag. Außerdem werden auch Kosten für einen evtl notwendigen Heimtransport übernommen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet würden.